Ab 1.Januar 2017 gelten die neuen GoBDs (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) in vollem Umfang!
Was dies nun genau für Sie bedeutet, können Sie im folgenden Dokument nachlesen.